Rz. 13

Die Pauschalierung ist nach § 37b Abs. 2 S. 2 EStG ausgeschlossen, sofern bereits andere gesetzliche Bewertungsregelungen gelten, da es in diesen Fällen keiner weiteren Vereinfachungsregel bedarf. Der Ausschluss erfasst

Der Pauschalierungsausschluss gilt auch, wenn der Arbeitgeber Sachzuwendungen mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 S. 1 EStG pauschaliert hat. Diese Regelung will sicherstellen, dass die Pauschalierung nach § 37b EStG auch in den Fällen möglich ist, in denen der Arbeitgeber Sachzuwendungen aus dem Anwendungsbereich des § 37b EStG an eigene Arbeitnehmer bereits nach § 40 Abs. 1 S. 1 EStG pauschal besteuert hat, bei einer Außenprüfung jedoch weitere Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer festgestellt werden.

Rz. 14 einstweilen frei

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