Rz. 6

Die Vorschrift wurde durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] aus der LStDV in das EStG übernommen. Die Vorschrift als Verfahrensvorschrift wurde durch Gesetze v. 22.12.1981[2], v. 26.6.1985[3] und v. 29.12.2003[4] an materielle Änderungen der Arbeitnehmerbesteuerung angepasst. Durch Gesetz v. 11.10.1995[5] erfolgte die Anpassung an die Einführung des § 1a EStG.

 

Rz. 7

Eine umfangreichere Änderung brachte das G. v. 7.11.2011.[6] Die Vorschrift wurde an die Abschaffung der Lohnsteuerkarte und die Einführung der Lohnsteuerabzugsmerkmale angepasst und gleichzeitig auf beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ausgedehnt.

[1] BStBl I 1974, 530.
[2] BStBl I 1982, 235.
[3] BStBl I 1985, 391.
[4] BStBl I 2004, 120.
[5] BStBl I 1995, 438.
[6] BStBl I 2011, 1171.

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