Rz. 6
Die Vorschrift wurde durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] aus der LStDV in das EStG übernommen. Die Vorschrift als Verfahrensvorschrift wurde durch Gesetze v. 22.12.1981[2], v. 26.6.1985[3] und v. 29.12.2003[4] an materielle Änderungen der Arbeitnehmerbesteuerung angepasst. Durch Gesetz v. 11.10.1995[5] erfolgte die Anpassung an die Einführung des § 1a EStG.
Rz. 7
Eine umfangreichere Änderung brachte das G. v. 7.11.2011.[6] Die Vorschrift wurde an die Abschaffung der Lohnsteuerkarte und die Einführung der Lohnsteuerabzugsmerkmale angepasst und gleichzeitig auf beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ausgedehnt.
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