Rz. 62

Nach diesem Absatz ist die Öffnung der AfA-Regeln für in EU- oder EWR-Staaten belegene Gebäude rückwirkend auf alle noch offenen Steuerbescheide anzuwenden. Eine Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft enthält die Vorschrift nicht (§ 7 EStG Rz. 480).

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