Rz. 93

Abs. 27a regelt das Inkrafttreten der Steuerbegünstigung schutzwürdiger Kulturgüter nach § 10g EStG. Diese Steuerbegünstigung ist anwendbar auf Aufwendungen, die auf nach dem 31.12.2003 begonnene Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen entfallen. Außerdem enthält die Regelung eine Vorschrift, was unter dem "Beginn" der Maßnahme zu verstehen ist (§ 10g EStG Rz. 1).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge