Rz. 148

Nach Abs. 50a S. 1 ist die Regelung über die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG erstmals ab Vz 2008 anzuwenden. Außerdem enthält S. 2 eine besondere Regelung über die Höhe der anzurechnenden GewSt für Erhebungszeiträume, die vor dem 1.1.2008 enden (§ 35 EStG Rz. 10).

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