Rz. 159b

Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression v. 20.2.2013[1] wird der Betrag erhöht, zu dem die über dem Eingangssteuersatz liegende tarifliche ESt beginnt. Dabei erfolgt die Erhöhung in zwei Stufen, wobei die erste für Lohnzahlungszeiträume gilt, die nach dem 31.12.2012 und vor dem 1.1.2014 liegen, und die zweite erstmals für Lohnzahlungszeiträume gilt, die nach dem 31.12.2013 beginnen.

[1] BGBl I 2013, 283.

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