Rz. 162

Abs. 52b S. 1, 2 enthält die Abgrenzung der Pauschalbesteuerung der Beiträge zu einer Direktversicherung und der Zuwendungen an eine Pensionskasse nach § 40b EStG zur Regelung des § 3 Nr. 63 EStG (§ 40b EStG Rz. 6).

 

Rz. 163

Nach S. 3 gilt die Pauschalierungspflicht des Arbeitgebers für bestimmte Sonderzahlungen nach § 40b Abs. 4 EStG erstmals für Zahlungen, die nach dem 23.8.2006 geleistet wurden (§ 40b EStG Rz. 6).

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