Rz. 176

Abs. 55f enthält eine Sonderregelung zur Abstandsnahme vom Steuerabzug nach § 44a EStG bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags, wenn dieser vor dem 1.1.2007 unter Berücksichtigung des damals geltenden erhöhten Sparer-Freibetrags erteilt worden ist (§ 44a EStG Rz. 40).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge