Rz. 104

[1] BFH v. 3.9.2015, VI R 1/14. BFH/NV 2016, 110: Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine ESt-Nachzahlung für einen vorangegangenen Vz, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt.

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