Rz. 12

Ab dem 1.1.2009 sind der Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst worden (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG). Der Sparer-Pauschbetrag beträgt ab Vz 2023 1.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 EUR.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge