Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zum Ausdruck bringt. Die im Führerschein verbriefte Fahrerlaubnis ist ein Dauer-Verwaltungsakt, der die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen regelt. Die Fahrerlaubnis ist an die Fahrzeugklasse gebunden. Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen. Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Sie ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz[1] und der Fahrerlaubnisverordnung.[2]
Lohnsteuer: Ob Zuwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen und damit nicht als Arbeitslohn zu erfassen sind, ergibt sich aus H 19.3 LStH.
Sozialversicherung: Die beitragsrechtliche Beurteilung der vom Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer übernommenen Kosten für den Erwerb eines Führerscheins richtet sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV i. V. m. § 3 Nr. 50 EStG i. V. m. R 3.50 LStR und dem BFH, Urteil v. 21.8.1959, VI 1/59. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist in § 14 SGB IV geregelt.
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