Minijob im gewerblichen Bereich
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
(Pauschalbeitrag 15 %)
Zuschläge an
Entgeltpunkten*
Persönliche
Entgeltpunkte
Monatliche
Rentenanwartschaft
(1.7. - 31.12.)**
Zugangsfaktor 0,892*** 0,1148 0,1024 4,03 EUR
Zugangsfaktor 1,000*** 0,1148 0,1148 4,51 EUR
Minijob im Privathaushalt
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
(Pauschalbeitrag 5 %)
Zuschläge an
Entgeltpunkten*
Persönliche
Entgeltpunkte
Monatliche
Rentenanwartschaft
(1.7. - 31.12.)**
Zugangsfaktor 0,892*** 0,0383 0,0342 1,34 EUR
Zugangsfaktor 1,000*** 0,0383 0,0383 1,51 EUR
Minijob
Rentenversicherungspflicht
(keine Befreiung beantragt)
Entgeltpunkte
(Berechnung s. u.)
Persönliche
Entgeltpunkte
Monatliche
Rentenanwartschaft
(1.7. - 31.12.)**
West (Zugangsfaktor 0,892) 0,1423 0,1269 4,99 EUR
Ost (Zugangsfaktor 0,892) 0,1443 0,1287 5,06 EUR
West (Zugangsfaktor 1,000) 0,1423 0,1423 5,60 EUR
Ost (Zugangsfaktor 1,000) 0,1443 0,1443 5,67 EUR

Hinweise

*

Die Ermittlung des Zuschlags für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung erfolgt für das gesamte Jahr 2024 nach § 76b SGB VI. Für die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI werden unabhängig vom Verkehrsgebiet stets Entgeltpunkte West ermittelt.

Minijob (gewerblicher Bereich): 6.456 EUR : 45.358 EUR x 15 : 18,6 = 0,1148 Punkte
Minijob (Privathaushalt): 6.456 EUR : 45.358 EUR x 5 : 18,6 = 0,0383 Punkte
**

Unter Berücksichtigung des zum 1.7.2024 gültigen aktuellen Rentenwerts.

Die ermittelten Monatsbeträge beziehen sich auf Renten wegen Alters und Renten wegen voller Erwerbsminderung (Rentenartfaktor = 1,0), wenn die geringfügige Beschäftigung im gesamten Jahr 2024 ausgeübt wurde. Bei Berechnung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes ergeben sich – wie auch bei einer Ausübung der geringfügigen Beschäftigung nur in einzelnen Monaten des Jahres 2024 – geringere Beträge.

***

Erläuterung zu den Zugangsfaktoren

Zugangsfaktor = 0,892: Bei einer Rente mit einem Abschlag i. H. v. 10,8 %, wenn die Rente 36 Monate vor eigentlichem Rentenbeginn (vorzeitig) in Anspruch genommen wird (typisch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung).
Zugangsfaktor = 1,000: Bei einer Rente ohne Abschlag (typisch bei einer Regelaltersrente).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge