Wird das Arbeitsentgelt nur für Teilmonate gezahlt, z. B. bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe eines Monats, ist eine entsprechende anteilige Geringverdienergrenze nach folgender Formel zu ermitteln:
325 EUR | × | Tage des Teilmonatszeitraums | |
30 |
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