Personalrabatte (auch als Belegschaftsrabatte bezeichnet) sind Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von bestimmten Waren oder Dienstleistungen neben dem in Geld gezahlten Entgelt zukommen lässt. Zumeist handelt es sich dabei um einen verbilligten Wareneinkauf, die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die Beteiligung an der Vorteilsgewährung bei Leistungen, die von Dritten erbracht werden, z. B. durch den Abschluss eines Rahmenabkommens.

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf diesen geldwerten Vorteil besteht entweder bei vertraglicher Vereinbarung, bei einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung oder einer entsprechenden Gesamtzusage. Auch aus einer betrieblichen Übung, aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung kann sich ein entsprechender Anspruch herleiten.

 
Hinweis

Steuerliche Bewertung

Die Rabattierungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Die steuerliche Bewertung nach Rabattfreibetragsregelung wird im BeitragArbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen behandelt.

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