Die Beiträge zum Arbeitszeitkonto werden bei einem Finanzinstitut angelegt. Denkbar sind hier sowohl Investmentfonds (Aktien-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds) als auch Versicherungsprodukte von der klassischen Rentenversicherung deutscher Anbieter bis hin zu Policen britischer Versicherer. Insbesondere bei der Wahl von Produkten ohne Kapitalerhaltgarantie ist zu klären, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Entwicklungsrisiko der Kapitalanlage tragen sollen.

Grundsätzlich sind Vertragsgestaltungen möglich, die die Risiken einer Kapitalanlage auf die Seite des Arbeitnehmers verlagern. Im Gegenzug sind dann chancenreichere Investments möglich, die die Renditen von Garantieprodukten deutlich übertreffen können. Vor der Auswahl der Kapitalanlagen ist zu prüfen, ob die Fonds- oder Versicherungsgesellschaft die Verpfändung des gewählten Produktes zum Zwecke der Insolvenzsicherung zulässt.

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