Bei einer Aufstellung von Zusatzleistungen nach dem Cafeteria-Prinzip haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, sich in einem vorgegebenen Rahmen ihre Benefits selbst auszuwählen. Ähnlich wie in einer Cafeteria, in der zwischen mehreren Menüs zu wählen ist, kann der Mitarbeiter seine Zusatzleistungen aus einem Angebot nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Da der Cafeteria-Ansatz den personenbezogenen Ansprüchen nach mehr Individualität und Flexibilität besonders Rechnung trägt, können gerade bei seiner Anwendung erhebliche Motivationsverbesserungen erzielt werden.
Personenbezogene Ansprüche
Herr Meier ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er legt bei seinen Zusatzleistungen viel Wert auf eine geregelte Arbeitszeit, nimmt zwei geförderte Plätze in der betriebseigenen Kindertagesstätte in Anspruch und wandelt einen Teil seines Gehaltes in einen Anspruch auf eine gute Hinterbliebenenrente um. Frau Schulz ist eine alleinstehende Führungskraft mit einer hohen Präferenz für schnelle Autos und flexible Arbeitszeiten. Sie bevorzugt daher als Nebenleistung einen neuen Dienstwagen und die Möglichkeit, Überstunden und Zeitguthaben für zusätzliche Urlaubstage zu sammeln.
Ausgewogenes Angebot
Bei der Einführung eines Cafeteria-Systems sollte auf ein ausgewogenes Angebot geachtet werden. So wie bei der echten Cafeteria sowohl der Vegetarier als auch der Fleischliebhaber auf seine Kosten kommen soll, müssen bei den Nebenleistungen der Familienvater und der Single etwas Passendes finden. Nur wenn jeder seine individuellen Bedürfnisse befriedigen kann, wird eine Anreizwirkung erzielt und die Kosten der Einführung rentieren sich.
Mit dem Einsatz des Cafeteria-Systems können aber nicht nur Motivationswirkungen erzielt werden. Der Ansatz bietet darüber hinaus weitere Vorteile:
- Das Unternehmen verbessert seine Attraktivität für potenzielle Arbeitnehmer.
- Die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht sich.
- Die Mitarbeiter können die persönliche Vermögens- und Finanzplanung über das Unternehmen abwickeln.
- Das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer wird optimiert.
- Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und mengenmäßige Vorteile können erzielt werden. So bekommt der Arbeitgeber beispielsweise durch den Abschluss einer großen Zahl von Hinterbliebenenrenten oder Pflegezeitversicherungen günstigere Konditionen.
- Die einzelnen Vergütungselemente weisen eine hohe Transparenz auf.
- Die jährlichen Aufwendungen können besser gesteuert und kalkuliert werden.
Das Cafeteria-System ist nicht nur flexibel, weil der Arbeitnehmer sich seine Zusatzleistungen selbst zusammenstellen kann. Er kann sie in der Regel periodisch anpassen. Ändern sich also seine Lebensumstände und damit die persönlichen Präferenzen, kann er sein Zusatzleistungspaket entsprechend darauf abstimmen. Dieses Vorgehen bringt weitere Vorteile mit sich:
- Die Zusatzleistungen werden nicht automatisch über einen längeren Zeitraum gewährt. Daher sind sie für die Mitarbeiter auch nicht selbstverständlich und steigen in ihrer Wertschätzung.
- Der Arbeitnehmer entwickelt ein höheres Kostenbewusstsein für seine Zusatzleistungen, da er sein eigenes "Budget" kennt.
Es müssen aber auch beim Cafeteria-System einige Einschränkungen beachtet werden, je nachdem, ob die Zusatzleistungen gesetzlich, tariflich oder betrieblich zugesichert werden.
- Die gesetzlich zugesicherten Komponenten können im Rahmen des Cafeteria-Ansatzes nicht ausgetauscht werden. Sie sind den Mitarbeitern zwingend zu gewähren. Ähnlich verhält es sich bei tariflichen Leistungen. Diese können vom Arbeitnehmer nicht gegen andere Elemente ausgetauscht werden, sofern der Tarifvertrag dies nicht mit einer Öffnungsklausel gestattet.
- Bei den betrieblichen Zusatz- und Nebenleistungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dies betrifft aber nur die Form, Ausgestaltung und Verwaltung der Leistungen. In welchem finanziellen Umfang der Arbeitgeber Leistungen gewährt oder welchen Zweck er verfolgt, bestimmt der Arbeitgeber allein.
Bei der Einführung eines Cafeteria-Systems sollten folgende Prozessschritte beachtet werden:
Phasen |
Beschreibung der Prozessschritte |
1. Betrag |
Zunächst wird pro Mitarbeiter der zu vergebende Gesamtbetrag der Zusatzleistungen festgelegt. Dabei werden nicht-monetäre Leistungen mit ihrem (ungefähren) Geldwert einbezogen. Wenn bereits in der Vergangenheit Benefits angeboten wurden, kann dieser bisher pro Mitarbeiter getätigte Aufwand als Richtwert herangezogen werden. In der Höhe dieses Betrags kann der Mitarbeiter in Zukunft Zusatzleistungen selbst auswählen. |
2. Auswahl |
Die Auswahl an Zusatzleistungen kann durch eine Mitarbeiterbefragung oder ein Benchmarking mit Vergleichsunternehmen ermittelt werden. Jede ausgewählte Zusatzleistung wird mit der Höhe des jeweiligen Aufwands angeboten. Das schafft Kostentransparenz! |
3. Angebot |
Jeder Mitarbeiter kann sich bis zu einem festgelegten Leistungsumfang die von ihm bevorzugten Leistungen auswählen. |
4. Aktualisieren |
Nach Ablauf eines bestimmten Zeitra... |