Ein Beschäftigungsverhältnis kann bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgrund deren Rechtsmacht (Mehrheitsanteil oder Sperrminorität) u. U. ausgeschlossen sein.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge