(1) Die Schiedsstelle wird beim Deutschen Patent- und Markenamt[1] [Bis 31.07.2022: Patentamt] errichtet.

 

(2) Die Schiedsstelle kann außerhalb ihres Sitzes zusammentreten.

[1] Geändert durch Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021. Anzuwenden ab 01.08.2022.

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