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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Nikosia am 18. Februar 2011 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.[2].

[1] In Kraft getreten am 8. November 2011.
[2] In Kraft getreten am 16.12.2011 (BGBl 2012 II S. 117), Anwendung grundsätzlich ab 1.1.2012.

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