Aspekt |
GKV |
Argument pro GKV |
PKV |
Argument pro PKV |
Beginn der Leistungsansprüche/Krankheiten bei Versicherungsbeginn |
- Anspruch ab Versicherungsbeginn, auch für bestehende Krankheiten
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- Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrags (Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung)
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- Und nicht vor Ablauf von Wartezeiten (je nach Vertrag, z. B. 2 Monate)
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- Besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate, keine Leistungen für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind
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Leistungsprinzip |
- Sachleistungsprinzip: Vorlage der Gesundheitskarte, Leistungserbringer rechnet (bis auf Zuzahlungen) direkt mit Krankenkasse ab
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- Kostenerstattungsprinzip: Versicherter bezahlt Privatrechnung des Leistungserbringers und erhält auf Antrag Erstattung der vertraglichen Leistung (abzgl. vereinbarter Selbstbehalte)
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- Alternativ: Kostenerstattung zu Kassensätzen abzgl. Verwaltungskosten und Abschlag für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung (hohe Selbstbehalte möglich)
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- Evtl. Direktabrechnung zwischen Versicherer und Krankenhaus
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Ambulante Behandlung |
- Freie Wahl unter den zugelassenen Vertragsärzten (keine Heilpraktiker)
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- Freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten, auch Heilpraktiker i. S. des deutschen Heilpraktikergesetzes
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- Erstattung nach Vertragsumfang, ggf. Selbstbehalte
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Akupunktur |
- Kassenleistung zur Behandlung chronischer Lendenwirbelsäulen- und Kniegelenksschmerzen
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- Erstattung im vertraglichen Umfang, ggf. Selbstbehalte
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- Je nach Krankenkasse werden zusätzlich Wahltarife angeboten
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Arzneimittel |
- Verordnungsfähig (notwendige, verschreibungspflichtige) Arzneimittel
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- Arzneimittel lt. Verordnung
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- Nicht jedoch gering wirksame, oder unwirtschaftliche, Bagatellarzneien und "Lifestyle"-Arzneien (z. B. Appetitzügler, Haarwuchsmittel, Mittel gegen erektile Dysfunktion)
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- Erstattung im vertraglichen Umfang, ggf. Selbstbehalte
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- Eigenanteil 10 %, mindestens 5 EUR, max. 10 EUR
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- Kinder bis 18 Jahren sind zuzahlungsfrei
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Brillen /Sehhilfen |
- Übernahme der Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen in Höhe des jeweiligen Festbetrags
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- Erstattung im vertraglichen Umfang, ggf. Selbstbehalte
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- für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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- Für schwer sehbeeinträchtigte Erwachsene:
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Krankenhausbehandlung |
- Kostenübernahme aller notwendigen Krankenhausbehandlungen
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- Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung
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- Freie Krankenhauswahl (Ausnahme private Krankenhäuser)
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- freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern
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- Eigenanteil (ab Vollendung 18. Lebensjahr) 10 EUR kalendertäglich für max. 28 Tage jährlich
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- Mit oder ohne privatärztliche Behandlung, Chefarztbehandlung, Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
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- Zusätzliches Krankenhaustagegeld je nach abgeschlossenem Tarif
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Rehabilitation |
- Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, auch Suchtbehandlungen
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- Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung, wenn als tarifliche Leistungen abgeschlossen, keine Suchtbehandlungen
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- Jeweils abzgl. Eigenanteil
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Häusliche Krankenpflege |
- Alternativ zur Krankenhausbehandlung für max. 4 Wochen
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- In der Regel kein Angebot der PKV
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Heilpraktiker |
- Keine Übernahme der Kosten
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- Kostenübernahme auch für Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes
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Einige Kassen übernehmen im Rahmen eines Gesundheitskontos oder von Bonusprogrammen eine Beteiligung an osteopatischen Behandlungen |
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- Erstattung nach Vertragsumfang, ggf. Selbstbehalte
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Verdienstausfall bei Krankheit |
- Krankengeld bei Arbeitnehmern (bei unständig Beschäftigten und Beschäftigungen, die von vornherein auf weniger als 6 Wochen befristet sind, nur optional = Wahlerklärung erforderlich)
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- Krankentagegeld (Zusatztarif)
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- Krankengeld bei hauptberuflich Selbstständigen nur optional = Wahlerklärung erforderlich
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Zahnersatz |
- Festzuschüsse in Höhe von 60 %
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- Erstattung der angefallenen Kosten in tariflichem Umfang
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- Festzuschuss erhöht sich um 10 %, wenn regelmäßige Zahnpflege erkennbar und in den letzten 5 Jahren jährliche Kontrolluntersuchungen durchgeführt
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- Auch für aufwändige Lösungen, soweit medizinisch notwendig
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- Festzuschuss erhöht sich um 15% bei jährlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten 10 Jahren
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Kieferorthopädische Behandlung |
- 80 % (90 % wenn 2 Kinder gleichzeitig in Behandlung sind)
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- Kostenübernahme in tariflich vereinbartem Umfang
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- Restbeträge (20 % oder 10 %) werden nach ordnungsgemäßem Abschluss erstattet
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Sterbegeld |
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- Zahlung nach Umfang des gewählten Tarifs
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