Rz. 12

Die jeweilige Einsichtnahme ist erst nach Darlegung des Verwendungszwecks nach § 5 Nr. 1 bis 6 SchuFV (vgl. S. 1) zu ermöglichen. Insofern muss zumindest einer der o. g. Einsichtsgründe angegeben werden. Ist dies der Fall, muss der Gläubiger als Berechtigter, um letztlich einen Treffer zu landen, folgende Suchkriterien angeben (§ 8 SchuFV):

  • den Namen und Vornamen des Schuldners oder die Firma des Schuldners und
  • den Sitz des zuständigen zentralen Vollstreckungsgerichts oder den Wohnsitz des Schuldners oder den Ort, an dem der Schuldner seinen Sitz hat.
 

Rz. 13

Es wird grundsätzlich nur ein Datensatz übermittelt. Dieser enthält die in § 882b Abs. 2, 3 ZPO angegebenen personenbezogenen Daten des Schuldners. Ausnahmsweise gilt bei Vorhandensein mehrerer Datensätze, dass der Nutzer zusätzlich das Geburtsdatum des Schuldners eingeben muss.

Ergibt auch diese Abfrage mehrere Treffer, muss der Nutzer außerdem den Geburtsort des Schuldners eingeben. Sind dann weiterhin mehrere Treffer vorhanden, sind diese zu übermitteln. Kann der Nutzer abweichend zum Vorherigen den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners sofort angeben, werden ihm sämtliche zu einem Schuldner vorhandene Datensätze übermittelt. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist und bei der Abfrage Name oder Firma und Sitz des Schuldners angegeben werden.

Jeder Abrufvorgang wird protokolliert und gespeichert. Jede Einsichtnahme ist so zu protokollieren, dass feststellbar ist, ob das Datenverarbeitungssystem befugt genutzt worden ist. Protokolliert werden (§ 6 Abs. 3 SchuFV):

  • die zur Abfrage verwendeten Daten,
  • das Datum und die Uhrzeit der Einsichtnahme,
  • die Identität der abfragenden Person und
  • welche Datensätze betroffen sind.
 

Rz. 14

Die gespeicherten Abrufprotokolle werden grundsätzlich nach sechs Monaten gelöscht. Ausgenommen von der Löschung nach 6 Monaten sind gespeicherte Daten, die in einem eingeleiteten Verfahren zur Datenschutzkontrolle, einem gerichtlichen Verfahren oder Strafverfahren benötigt werden. Diese Daten sind nach dem endgültigen Abschluss dieser Verfahren zu löschen.

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