In den Beispielen wird die Berechnung des [korr.] Brutto-Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes dargestellt.

Beispiel 39 – Berechnung und Zahlung Krankengeld bei Erkrankung des Kindes über ein Wochenende, Arbeitstage Montag bis Freitag [2022 aktualisiert, redaktionell bearbeitet]

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 20.1. (Freitag) bis 27.1. (Freitag)
Das Arbeitsentgelt ist nicht nach Monaten bemessen (z.B. Stundenlöhner). Der/Die Arbeitgebende kürzt das Arbeitsentgelt für die tatsächlichen Arbeitstage (Montag bis Freitag). Der/Die Arbeitgebende stellt nicht bezahlt frei, am 1. Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet.
Der/Die Arbeitgebende meldet der Krankenkasse  
den gesamten Freistellungszeitraum 20.1. bis 27.1.
(umfasst … Kalendertage) (8)
die freigestellten Arbeitstage 6
das ausgefallene Brutto 1.000,00 EUR
das ausgefallene Netto 600,00 EUR
Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten ja
Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes:
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (wegen Einmalzahlung):
(600,00 EUR [x 100 %] : 8 Kalendertage) = 75,00 EUR
kalendertägliches Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
75,00 EUR < 112,88 EUR (70 % der kalendertäglichen BBG von 2022 in Höhe von 161,25 EUR), daher ist Krankengeld bei Erkrankung des Kindes mit 75,00 EUR anzusetzen.
75,00 EUR x 8 Kalendertage = 600,00 EUR
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (75,00 EUR) übersteigt nicht 70 % der BBG (112,88 EUR) und beträgt daher kalendertäglich 75,00 EUR. Es ist für 8 Kalendertage zu zahlen und beträgt damit 600,00 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 6 Arbeitstage angerechnet.

Beispiel 40 – Berechnung und Zahlung Krankengeld bei Erkrankung des Kindes mit bezahlter Freistellung, Arbeitstage Montag bis Freitag [2022 aktualisiert, redaktionell bearbeitet]

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 6.3. (Montag) bis 10.3. (Freitag)
Der/Die Arbeitgebende kürzt das Arbeitsentgelt für die tatsächlichen Arbeitstage (Montag bis Freitag) und gewährt für den 6.3. und 7.3. (Montag bis Dienstag) eine bezahlte Freistellung. Am 1. Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet.
Der/Die Arbeitgebende meldet der Krankenkasse
den gesamten Freistellungszeitraum 6.3. bis 10.3.
(umfasst … Kalendertage) (5)
die freigestellten Arbeitstage 5
davon bezahlt freigestellte Arbeitstage 2
für den Zeitraum 6.3. bis 7.3.
das ausgefallene Brutto 270,00 EUR
das ausgefallene Netto 180,00 EUR
Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten ja
Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes:
Aufgrund der bezahlten Freistellung vom 6.3. bis 7.3. ist Krankengeld bei Erkrankung des Kindes für die Zeit vom 8.3. bis 10.3., somit für 3 Kalendertage zu berechnen.
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (wegen Einmalzahlung):
(180,00 EUR [x 100 %] : 3 Kalendertage) = 60,00 EUR
kalendertägliches Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
60,00 EUR < 112,88 EUR (70 % der kalendertäglichen BBG von 2022 in Höhe von 161,25 EUR), daher ist Krankengeld bei Erkrankung des Kindes mit 60,00 EUR anzusetzen.
60,00 EUR x 3 Kalendertage = 180,00 EUR
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (60,00 EUR) übersteigt nicht 70 % der BBG (112,88 EUR) und beträgt daher kalendertäglich 60,00 EUR. Es ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt damit 180,00 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 5 (2 bezahlte und 3 unbezahlte) Arbeitstage angerechnet.

Beispiel 41 – Berechnung und Zahlung Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bei Mehrfachbeschäftigung ohne Einmalzahlungen [2022 aktualisiert, redaktionell bearbeitet]

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 10.10. bis 12.10.
Mehrfachbeschäftigte:
Der/Die Arbeitgebende A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Einmalzahlungen werden nicht gewährt. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet.
Beschäftigung A – Der/Die Arbeitgebende meldet:
den gesamten Freistellungszeitraum 10.10. bis 12.10
die freigestellten Arbeitstage 3
das ausgefallene Brutto 300,00 EUR
das ausgefallene Netto 168,76 EUR
Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten nein
Beschäftigung B – Der/Die Arbeitgebende meldet:
den gesamten Freistellungszeitraum 10.10. bis 12.10.
die freigestellten Arbeitstage 3
das ausgefallene Brutto 150,00 EUR
das ausgefallene Netto 119,67 EUR
Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten nein
1. Berechnung Teilkrankengeld bei Erkrankung des Kindes:
Beschäftigung A  
(168,76 EUR x 90 % : 3 Kalendertage) = 50,63 EUR
Teilkrankengeld bei Erkrankung des Kindes A
Beschäftigung B  
(119,67 EUR x 90 % : 3 Kalendertage) = 35,90 EUR
Teilkrankengeld bei Erkrankung des Kindes B
2. Berechnung Gesamtkrankengeld bei Erkrankung des Kindes:
Teilkrankengeld bei Erkrankung des Kindes A (50,63 EUR) +
Teilkrankengeld bei Erkrankung des Kindes B (35,90 EUR) =
86,53 EUR
86,53 ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge