Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben die nachfolgenden "Gemeinsamen Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber" aufgestellt. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung gemäß § 105 Absatz 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) nach.

Die "Gemeinsamen Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber" sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden.

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