Einführung
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben die nachfolgenden "Gemeinsamen Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber" aufgestellt. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung gemäß § 105 Absatz 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) nach.
Die "Gemeinsamen Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber" sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden.
1. Allgemeines
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmen als Verfahrensbeteiligte nach § 105 Abs. 3 SGB IV in den nachfolgenden Gemeinsamen Grundsätzen zum Informationsportal für Arbeitgeber das Nähere über die Inhalte und den Aufbau sowie die Nutzung des Informationsportals.
2. Informationsportal Arbeitgeber Sozialversicherung
[1] Zur Erfüllung der Auskunftspflicht der Sozialversicherungsträger nach § 104 Satz 3 SGB IV errichtet und betreibt die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenver-sicherung GmbH (ITSG) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes ein allgemein zugängliches elektronisch gestütztes Informationsportal für Arbeitgeber. Das Informationsportal kann im Internet unter folgender Adresse:
www.informationsportal.de |
aufgerufen werden.
3. Inhalt und Aufbau des Informationsportals
[1] Das Informationsportal ist thematisch insbesondere für neue, kleine und mittlere Arbeitgeber aufbereitet. Es wird dargestellt, welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten Arbeitgeber bei einer Neueinstellung eines Beschäftigten und bei Veränderung in einer Beschäftigung zu beachten haben. Darüber hinaus dient das Informationsportal durch die Hinterlegung aktuel-ler Rundschreiben, Besprechungsergebnisse und allgemein zugänglichen Informationen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung als Wissensquelle für die Arbeitgeber.
[2] Das Portal wird wie folgt untergliedert:
- Einordnung und Checklisten
- Informationen zur Sozialversicherung
- Allgemeine Informationen
- Service & Hilfe
4. Fachverfahren
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind für die Erarbeitung und die inhaltlich richtige Darstellung der Fachverfahren im Informationsportal zuständig. Es bestehen die folgenden Verantwortlichkeiten:
4.1 GKV-Spitzenverband
- Meldungen nach § 28a Absatz 1 und 2 SGB IV
- Beitragsnachweise nach § 28f Absatz 3 Satz 1 SGB IV
- Anträge nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Sozialleistungen und Mitteilungen über Vorerkrankungen nach § 107 Absatz 1 Satz 1 SGB IV
4.2 Deutsche Rentenversicherung Bund
- Meldungen nach § 28a Absatz 2a und 4 SGB IV
- Abfrage der Versicherungsnummer nach § 28a Absatz 3a SGB IV
4.3 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung nach den §§ 99 ff. SGB IV und § 165 SGB VII
- Mitteilungen, Auskünfte und Anzeigen durch die Unternehmer nach §§ 191 ff. SGB VII
4.4 Bundesagentur für Arbeit
- Bescheinigungen nach den §§ 312 und 313 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Vergabe der Betriebsnummer und Aktualisierungen nach § 18i SGB IV
4.5 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale)
- Meldungen nach § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 SGB IV
- Meldungen nach § 28a Absatz 7 und 9 SGB IV
5. Nutzung des Informationsportals
[1] Das Informationsportal kann ohne Zugangsvoraussetzungen aufgerufen werden. Die Nutzung ist kostenlos. Alle Angaben im Informationsportal für Arbeitgeber dienen ausschließlich zur allgemeinen Informationsgewinnung und sind daher unverbindlich. Sie können keine rechtsverbindliche Entscheidung des jeweils zuständigen Sozialversicherungsträgers ersetzen.
[2] Die Sozialversicherungsträger können das Informationsportal in ihre Internetportale einbinden.
Titel ungekürzt
Gemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach § 105 Absatz 3 SGB IV in der vom 01.01.2017 an geltenden Fassung[1]
Teilnehmer
GKV-Spitzenverband, Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin
Deutsche Knappschaft-Bahn-See, Bochum
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