[akt.] Zu den Beschäftigten i.S.d. § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gehören auch die Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz. Darüber hinaus fallen unter § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI die Helfer in einem freiwilligen sozialen Jahr sowie die Personen, die ein freiwilliges ökologisches Jahr i.S.d. JFDG leisten

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