14.1 Erhöhte Zuzahlung bei Anschlussrehabilitationen
Siehe § 40 Abs. 6 SGB V
[Anm. d. Red.:Vgl. auch: GR v. 26.11.2003, Zu § 40 SGB V]
14.1.1 Höhe der Zuzahlung bei Anschlussrehabilitation
[1] . .
[2] . .
[3] [akt.] Die Ausführungen im GR v. 20.11.1996, Abschnitt 10 gelten weiter. Bei der Anrechnung von im Kalenderjahr bereits geleisteten Zuzahlungen sind Zuzahlungen gem. [akt.] § 40 Abs. 7 SGB V ebenfalls zu berücksichtigen.
14.1.2 Anpassung der Zuzahlungsbeträge
[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]
14.1.3 Auswirkungen von Beitragssatzveränderungen auf die Zuzahlungshöhe
[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]
14.2 Verminderte Zuzahlung bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
Siehe § 40 Abs. 7 SGB V
14.2.1 Allgemeines
Analog zur stationären Anschlussrehabilitation (vgl. § 40 Abs. 6 SGB V, siehe Abschnitt 14.1) gilt die verminderte Zuzahlung in bestimmten Fällen auch, wenn keine Krankenhausbehandlung der stationären Rehabilitationsmaßnahme vorangegangen ist. [akt.] Die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam und einheitlich unter Beteiligung des MDS entsprechende Ausnahmeregelungen festgelegt [siehe GR v. 16.10.1997].
14.2.2 Festlegung der Ausnahmeregelungen
[akt.] Die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 16.10.1997 die Indikationen für die Erhebung der verminderten Zuzahlung gem. § 40 Abs. 7 SGB V beschlossen. Sie gelten i.d.F. v. 1.1.2004 [GR v. 16.10.1997]. Die Stellungnahmen der für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Rehabilitation auf Bundesebene maßgebenden Organisationen wurden einbezogen.
14.2.3 Höhe und Dauer der Zuzahlung bei Ausnahmen gem. § 40 Abs. 7 SGB V
[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt; aktuelle Regelung: GR v. 26.11.2003, Zu § 40 SGB V, Abschnitt 3]
14.2.4 Anpassung der Zuzahlungsbeträge
[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]
14.2.5 Auswirkungen von Beitragssatzveränderungen auf die Zuzahlungshöhe
[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen