Beispiel 1 [2023 aktualisiert]

Eröffnungsantrag am: 3.7.2023
Insolvenzeröffnung: 1.8.2023
Anfechtungszeitraum:
(3 Monate vor Antragstellung bis zur Verfahrenseröffnung)
3.4.2023 bis 31.7.2023
Zahlung des Schuldners: 12.4.2023
Ergebnis:
Da die Zahlung in der Zeit vom 3.4.2023 bis 31.7.2023 geleistet worden ist, muss sie an den Verwalter erstattet werden, wenn Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. dem Eröffnungsantrag bestand (oder hätte bestehen müssen).

Beispiel 2 [2023 aktualisiert]

Erster begründeter Eröffnungsantrag am: 4.4.2023
Abweisung mangels Masse am: 9.5.2023
Zweiter Eröffnungsantrag am: 4.10.2023
Insolvenzeröffnung: 1.11.2023
Anfechtungszeitraum:
(3 Monate vor dem ersten begründeten Eröffnungsantrag bis zur Verfahrenseröffnung)
4.1.2023 bis 31.10.2023
Zahlung des Schuldners: 8.1.2023
Ergebnis:
Da die Zahlung in der Zeit vom 4.1.2023 bis 31.10.2023 geleistet worden ist, muss sie an den Verwalter erstattet werden, wenn Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. den Eröffnungsanträgen bestand (oder hätte bestehen müssen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?