Beispiel 1 [2023 aktualisiert]
Eröffnungsantrag am: | 3.7.2023 |
Insolvenzeröffnung: | 1.8.2023 |
Anfechtungszeitraum: (3 Monate vor Antragstellung bis zur Verfahrenseröffnung) |
3.4.2023 bis 31.7.2023 |
Zahlung des Schuldners: | 12.4.2023 |
Ergebnis: | |
Da die Zahlung in der Zeit vom 3.4.2023 bis 31.7.2023 geleistet worden ist, muss sie an den Verwalter erstattet werden, wenn Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. dem Eröffnungsantrag bestand (oder hätte bestehen müssen). |
Beispiel 2 [2023 aktualisiert]
Erster begründeter Eröffnungsantrag am: | 4.4.2023 |
Abweisung mangels Masse am: | 9.5.2023 |
Zweiter Eröffnungsantrag am: | 4.10.2023 |
Insolvenzeröffnung: | 1.11.2023 |
Anfechtungszeitraum: (3 Monate vor dem ersten begründeten Eröffnungsantrag bis zur Verfahrenseröffnung) |
4.1.2023 bis 31.10.2023 |
Zahlung des Schuldners: | 8.1.2023 |
Ergebnis: | |
Da die Zahlung in der Zeit vom 4.1.2023 bis 31.10.2023 geleistet worden ist, muss sie an den Verwalter erstattet werden, wenn Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. den Eröffnungsanträgen bestand (oder hätte bestehen müssen). |
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