In das Aufgebot sind aufzunehmen:
1. |
die Ankündigung der bevorstehenden Anlegung des Grundbuchblatts; |
2. |
die Bezeichnung des Grundstücks, seine Lage, Beschaffenheit und Größe nach dem für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch maßgebenden amtlichen Verzeichnis; |
3. |
die Bezeichnung des Eigenbesitzers, sofern sie dem Grundbuchamt bekannt oder zu ermitteln ist; |
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