Die Mehrbedarfe ergänzen die nach den Regelbedarfsstufen zu zahlenden Regelsätze. Dabei handelt es sich um Bedarfssituationen, die nicht nur vorübergehend zu höheren Aufwendungen führen. Mehrbedarfe können anerkannt werden für

  • werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
  • Personen, die die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen,
  • Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
  • Menschen mit Behinderungen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe geleistet wird,
  • Kranke, Genesende, Menschen mit Behinderungen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen,
  • Leistungsberechtigte, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und denen deshalb keine Leistungen für Warmwasser über die Leistungen für Heizung erbracht werden,
  • einen Härtefallmehrbedarf für einen im Einzelfall bestehenden, unabweisbaren und besonderen Bedarf.

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