Beiträge des Arbeitgebers für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers sind grundsätzlich beitragspflichtig. Allerdings ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Arbeitgeberbeiträge für eine Gruppenunfallversicherung danach zu differenzieren, ob aufgrund des Versicherungsvertrags der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt ist.

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