7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks
Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Alternativ kann die Anmeldung der Haushaltshilfe auch online unter www.minijob-zentrale.de durchgeführt werden.
Seit dem 1.1.2019 können die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden. Hierbei handelt es sich erstmals um ein voll automatisiertes Meldeverfahren, das optional zum bisherigen manuellen Verfahren besteht.
7.1.1 Manuelles Verfahren
Der Haushaltsscheck im manuellen Meldeverfahren besteht aus 3 Belegen bzw. Seiten, einem Originalbeleg für die Minijob-Zentrale und jeweils einer Durchschrift für den Arbeitgeber und die Haushaltshilfe. Folgende Angaben sind auf dem Formular enthalten:
- Familienname, Vorname und Kontaktdaten des Arbeitgebers,
- Betriebsnummer und Steuernummer des Arbeitgebers,
- Familienname, Vorname, Kontaktdaten und Versicherungsnummer oder Geburtsdaten des Arbeitnehmers,
- Kennzeichnung über die Zahlung von Pauschsteuer,
- Kennzeichnung über eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung des Arbeitnehmers,
- Kennzeichnung, falls der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert ist,
- Kennzeichnung, ob der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte.
Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers nicht bekannt, sind dessen Geburtsdatum, -name und -ort sowie das Geschlecht des Arbeitnehmers anzugeben.
Darüber hinaus ist anzugeben:
- Beginn und/oder Ende der Beschäftigung,
- das Arbeitsentgelt in Euro ohne Cent. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt oder monatlich schwankende Arbeitsentgelte gezahlt werden.
Der untere Teil des Haushaltsschecks beinhaltet das der Minijob-Zentrale zu erteilende SEPA-Basislastschriftmandat.
7.1.2 Automatisiertes Verfahren
Die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren können mittels systemgeprüfter Programme oder programmierter Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt werden. Dieses Verfahren setzt voraus, dass die geltenden Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung eingehalten werden. Es sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHA) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu verwenden.
7.2 SEPA-Basislastschriftmandat
Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens erfüllt sind, muss der Privathaushalt der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der
- Gesamtsozialversicherungsbeiträge (einschließlich der Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht),
- Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
erteilen. Eine alternative Zahlung der Abgaben, etwa auf dem Überweisungsweg, ist vom Gesetz nicht gedeckt und daher nicht zulässig.
Im automatisierten Verfahren steht hierfür der Datenbaustein "SEPA-Basislastschriftmandat" (DBSM) zur Verfügung.
SEPA-Lastschriftmandat umfasst auch einheitliche Pauschsteuer
Das erteilte SEPA-Basislastschriftmandat gilt zugleich für die einheitliche Pauschsteuer, weil auch diese von der Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Es ist nicht erforderlich, das SEPA-Basislastschriftmandat bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung zu erteilen, sondern nur bei der erstmaligen Verwendung des Haushaltsschecks oder bei einer grundlegenden Änderung der Bankverbindung. Will ein Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Änderung seines bereits vorliegenden Lastschriftmandats, beispielsweise der IBAN, mitteilen, dann ist eine Information per Telefon oder mittels einer E-Mail nicht zulässig. Für ein "autorisiertes" Lastschriftverfahren muss deshalb mindestens eine formlose schriftliche Mitteilung erfolgen, die auf jeden Fall zu unterschreiben ist.
Im automatisierten Verfahren ist hierfür der Datenbaustein "SEPA-Basislastschriftmandat" (DBSM) zu nutzen.
7.3 Verfahren beim Arbeitgeber (Privathaushalt)
7.3.1 Monatliches Verfahren oder Dauerscheck
Der Haushaltsscheck ist bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung auszufüllen. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn bei gleichbleibender Lohn- oder Gehaltszahlung der erstmalige Beginn und das monatliche Arbeitsentgelt angegeben werden (Dauerscheck). Ein neuer Haushaltsscheck ist erst bei einer Änderung im Beschäftigungsverhältnis, beispielsweise des Arbeitsentgelts oder bei Ende der Beschäftigung, notwendig.
Der ausgefüllte Haushaltsscheck ist bei der Minijob-Zentrale einzureichen. Alternativ kann das Online-Verfahren unter www.minijob-zentrale.de genutzt werden.
7.3.2 Halbjahresscheck
Meldet ein Privathaushalt der Minijob-Zentrale auf dem Haushaltsscheck, dass er seinem Arbeitnehmer monatlich schwankende Arbeitsentgelte zahlt, stellt die Minijob-Zentrale dem meldenden Privathaushalt automatisch einen sog. Halbjahresscheck mit einem entsprechenden Merkblatt zur Verfügung. In diesem sind bereits die Personalien und die Betri...