Begriff

Die Heiratsbeihilfe ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dessen Hochzeit. Die Heiratsbeihilfe ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und somit auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Zu steuerpflichtigem Arbeitslohn s. § 19 EStG.

Sozialversicherung: Der Begriff des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ist in § 14 SGB IV beschrieben.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Heiratsbeihilfe pflichtig pflichtig

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