Die Heiratsbeihilfe ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dessen Hochzeit. Die Heiratsbeihilfe ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und somit auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Lohnsteuer: Zu steuerpflichtigem Arbeitslohn s. § 19 EStG.
Sozialversicherung: Der Begriff des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ist in § 14 SGB IV beschrieben.
Entgelt | LSt | SV |
---|---|---|
Heiratsbeihilfe | pflichtig | pflichtig |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen