Eine Vereinbarung zwischen einem freiwilligen Hospitanten und Gastgeber ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Das Unternehmen, das einen Hospitanten aufnimmt, sollte insbesondere auf Folgendes achten:

  1. Der Hospitant sollte vor Beginn der Hospitation eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, da er vermutlich mit Firmeninterna in Berührung kommen wird.
  2. Ist das Unternehmen daran interessiert, auch die Hospitanten als potenzielle Mitarbeiter kennenzulernen (Einfühlungsverhältnis), kann der Arbeitgeber den Hospitanten durchaus eigene Aufgaben lösen lassen oder sein Fachwissen anderweitig prüfen. Auch das sollte im Vorfeld vereinbart werden.
  3. Wie lange soll die Hospitation dauern? Je nach Ziel kann eine Hospitation dementsprechend nur wenige Stunden oder mehrere Tage bzw. Wochen umfassen. Sinnvoll ist es, diese von vornherein zu befristen und eventuell eine Verlängerungsmöglichkeit zu vereinbaren.
  4. Eine Hospitation ist kein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber bzw. Gastgeber ist dementsprechend auch nicht dazu verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Hospitant nützliche und verwertbare Beiträge leistet. Eine diesbezügliche schriftliche und vom Hospitanten unterzeichnete Klarstellung ist empfehlenswert.
  5. Dem Hospitanten sollte schriftlich mitgeteilt werden, zu welchen Zeiten er sich im Unternehmen bzw. in den einzelnen Abteilungen aufhalten soll.
  6. Das Gastgeberunternehmen sollte den Hospitanten schließlich auch darüber informieren – am besten schriftlich –, ob Spesen übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Hospitation entstehen, wie bspw. Fahrt- oder Verpflegungskosten.

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