Arbeitnehmer können die Steuerbefreiung bis zu dem Betrag von 3.000 EUR für jedes Arbeitsverhältnis gesondert in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Ergebnis auch 6.000 EUR (oder mehr) erhalten kann und der jeweils neue Arbeitgeber ebenfalls von der Begünstigung profitiert. Es muss sich hierbei allerdings um unterschiedliche Arbeitgeber im Rechtssinne handeln.[1]

Arbeitgeber müssen daher bei neu eingestellten Mitarbeitern nicht darauf Rücksicht nehmen, ob diese bereits im vorherigen Arbeitsverhältnis eine Inflationsausgleichsprämie erhalten haben.

[1] BT-Drucks. 20/3763/Vorabfassung v. 29.9.2022, S. 6.

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