Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere

  • nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld),
  • zusätzliche Urlaubsgelder und Provisionen,

die den 3 Monaten mit Insolvenzgeld-Anspruch zuzuordnen sind. Für Arbeitsentgeltansprüche, die tariflichen Ausschlussfristen unterliegen und deshalb verfallen sind, wird kein Insolvenzgeld geleistet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?