Grundsätzlich zielt die Durchführung von "Internal Investigations" oder auch "Interne Ermittlungen" in einem Unternehmen immer darauf ab, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, den Verhaltenskodex, Gesetze aber auch interne Richtlinien gezielt zu untersuchen.
Interne Untersuchungen sollten dann durchgeführt werden, wenn es Hinweise oder Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien, Verhaltenskodizes oder interne Vorschriften gibt. Diese Hinweise können von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder anderen Stakeholdern kommen. Die Notwendigkeit einer internen Untersuchung kann zudem aufgrund von Ereignissen wie Unregelmäßigkeiten in den Finanzdaten, Verdachtsmomenten in Bezug auf Korruption, Fehlverhalten von Mitarbeitern, Beschwerden über Diskriminierung, Belästigung oder anderen ethischen Verstößen entstehen. Darüber hinaus können externe Faktoren wie regulatorische Anforderungen, Gerichtsverfahren oder Medienberichte den Bedarf an einer internen Untersuchung auslösen.
Ziel einer solchen Untersuchung ist es, die Fakten zu klären, Verstöße aufzudecken, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und geeignete Maßnahmen zur Behebung möglicher Probleme zu ergreifen. Durch eine gründliche interne Untersuchung können Unternehmen potenzielle rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Risiken minimieren und das Vertrauen der Stakeholder wahren.
Obwohl durch eine erfolgreiche Durchführung einer internen Ermittlung Vorteile für ein Unternehmen entstehen können, schrecken nach wie vor zahlreiche Unternehmen vor dem Prozess zurück. Der Grund liegt vor allem darin, dass es bisher keinen konkreten Rahmen für die rechtssichere Durchführung interner Ermittlungen gibt. In der Praxis führt das dazu, dass Betroffene fürchten, durch interne Ermittlungen die Rechte ihrer Mitarbeiter zu verletzen oder selbst strafbare Handlungen durchzuführen.
Befragung des eigenen Mitarbeiters als vermeintlichen "Täter"
Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Befragung des eigenen Mitarbeiters als vermeintlichen "Täter." Führt die Befragung dazu, dass der Mitarbeiter seine Taten gesteht, kann eine solche Aussage im Zweifel vor Gericht unter das Beweisverwertungsverbot fallen, sodass die Aussage des Mitarbeiters nicht verwertbar wäre.
Vor diesem Hintergrund werden interne Ermittlungen häufig nicht initiiert oder sogar vollständig abgelehnt. Dennoch gilt: Bei Auftreten eines Compliance-Verstoßes sind Unternehmen aufgrund verschiedener gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen angehalten, verbandsinterne Straftaten und Verstöße aufzuklären, um weitere Schäden vom Unternehmen abzuwenden. Die gesetzlichen Sorgfalts- und Leistungspflichten begründen zwar keine ausdrückliche Pflicht zur Durchführung interner Ermittlungen. In der Praxis ist es jedoch meist unabdingbar, einen Compliance-Verstoß eingehend zu untersuchen. Daher sollten Verantwortliche bereits im Vorfeld potenzieller interner Untersuchungen mit dem Ablauf vertraut sein und ein strukturiertes Konzept entwickeln.