Wenn ein bisher krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer durch Wechsel des Arbeitgebers ein höheres Arbeitsentgelt erhält, das erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist der Arbeitnehmer sofort krankenversicherungsfrei. Die in der Vergangenheit liegende – andere – versicherungsrechtliche Beurteilung ist also ohne Bedeutung.

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