Jahresmeldungen sind an die Datenannahmestelle der zuständigen Krankenkasse zu übermitteln. Ist der Beschäftigte nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist die Jahresmeldung an die Krankenkasse zu erstatten, an die der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt. Die UV-Jahresmeldung erhält die Krankenkasse, die zum Zeitpunkt der Abgabe für den Arbeitnehmer zuständig ist.

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