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Als operative Stelle zur Durchführung und Programmierung der Ausfüllhilfe und des Datenspeichers kann eine Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen wie z. B. die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH von den Sozialversicherungsträgern beauftragt werden. Außerdem wird geregelt, dass Nutzer der Ausfüllhilfe an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Dies betrifft die Fälle, in denen größere Arbeitgeber neben dem Entgeltabrechnungsprogramm einzelne Fachverfahren über die Ausfüllhilfe abwickeln. Kleine Arbeitgeber mit einer begrenzten Zahl an Datenübertragungen pro Monat werden auch zukünftig dieses Angebot kostenlos nutzen können.

Soweit Entwicklungskosten für die Ausfüllhilfe anfallen, die nicht im Rahmen der laufenden Kosten des Betriebes verrechnet werden, sollen diese nach dem angegebenen Schlüssel von den Sozialversicherungsträgern getragen werden.

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