Rz. 20

Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen und Anschriften früherer Arbeitgeber der betroffenen Person sowie um Angaben über an die betroffene Person erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen.

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