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Damit auch überprüft werden kann, ob der kurzfristig Beschäftigte noch weitere derartige Beschäftigungen ausübt, hat der Arbeitgeber diese Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Einzugsstelle zu melden.

Die Meldungen für kurzfristig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2006 ausnahmslos durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten.

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