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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 2 erfassen. Die GRA zu § 2 – Selbständig Tätige hat den Stand 7.12.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0002.html (zuletzt abgerufen am 23.4.2024). Außerdem besteht die GRA zu § 2 noch die Anlage 1: Rechtsprechung – Selbständig Tätige mit dem Stand 2.10.2018, online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0002_a01.html (zuletzt abgerufen am 23.4.2024). Diese GRA beleuchtet die Versicherungspflicht von selbstständig Tätigen in ca. 50 Berufen; so z. B. Aerobic-Trainer, Ernährungsberater, Franchisenehmer, Logopäden, Reitlehrer, Tagesmütter u. a.

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