Rz. 8

Zur Ausgestaltung der Rentenanpassung für die Zeit ab 1992 wird auf die Vorauflage verwiesen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Anm. 2 ff.; vgl. im Übrigen auch Komm. zu § 65).

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