Rz. 12

Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) ausgeführt. Der Gesetzgeber hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 70 im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht entspricht (BT-Drs. 11/4124 S. 170 – vorgesehen noch in § 69).

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