Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Beiträge zur Arbeitsförderung jedoch nur, wenn das freiwillige ökologische bzw. freiwillige soziale Jahr nicht im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Wird im unmittelbaren Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Jugendfreiwilligendienst ausgeübt, gilt als Arbeitsentgelt ein Entgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost; 2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost).

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