Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
Mit der Verordnung werden die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung des Vorjahres (2023) angepasst. Ab 1.1.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern.
Beitragsbemessungsgrenze 2025: Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt im Jahr 2025 auf 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich). Für die soziale Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 (Versicherungspflichtgrenze)
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro.
Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002
- wegen Überschreitens der JAEG des Jahres 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und
- bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren,
gilt die besondere JAEG. Diese beträgt ab dem 1.1.2025 66.150 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025
Die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung wurde auf 8.050 Euro monatlich festgesetzt, jährlich sind dies 96.600 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie 118.800 Euro jährlich bzw. 9.900 Euro monatlich.
Ab dem 1.1.2025 wird die Rechtskreistrennung in „Ost“ und „West“ bei den Meldungen entfallen. Dann gelten für die gesamte Bundesrepublik einheitliche Rechengrößen. Damit beträgt die monatliche BBG RV ab kommendem Jahr bundesweit 8.050 Euro.
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Bezugsgröße 2025
Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die monatliche Bezugsgröße beträgt ab dem Jahr 2025 3.745 Euro monatlich bzw. 44.940 Euro jährlich.
Beitragszuschuss zur Krankenversicherung 2025
Für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 %) zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld 402,41 Euro. Arbeitgeber müssen einen Beitragszuschuss von maximal 402,41 Euro (7,3 %) zahlen. Bei freiwillig Krankenversicherten ist der halbe individuelle Zusatzbeitrag entsprechend zu beachten, bei privat Krankenversicherten der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung
Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt für das Jahr 2025 50.493 Euro.
Rechengrößen 2025
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2025 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet 6,44 %. Für die Bestimmung des (endgültigen) Durchschnittsentgelts für das Jahr 2023 ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate im Jahr 2023 für die alten Länder in Höhe von 6,37 % maßgebend.
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Die " Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025)" wird vom BMAS erlassen. Das Bundeskabinett hat die Verordnung nach wochenlangen Diskussionen am 6.11.2024 beschlossen und der Bundesrat hat der Verordnung am 21.11.2024 zugestimmt. Damit können die neuen Werte am 1.1.2025 in Kraft treten.
Rechengrößen 2025: Tabelle
Entnehmen Sie diesem kostenlosen Download die wichtigsten Werte aus dem Beitrags- und Versicherungsrecht der Sozialversicherung für das Jahr 2025.
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Die Sachbezugswerte 2025
6.997
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Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.4692
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Altersvollrentner im Minijob
2.8543
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Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.021
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Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.3371
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Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.065
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Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
814
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Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
811
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Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
738
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Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
6211
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Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025
20.12.20241
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Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2025 stabil
10.12.2024
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Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
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Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
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Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
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Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
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Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
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Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024
Viele Grüße
F.O.
Viele Grüße aus Freiburg sendet Ihre
Haufe Online-Redaktion Sozialwesen