Rz. 2

Im Gegensatz zu den Betriebsmitteln gemäß §172, die kurzzeitige Einnahme- und Ausgabeschwankungen ausgleichen sollen, dient die Rücklage der Kompensation längerfristiger Schwankungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge