Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2026 stabil
Die Bundesregierung informiert mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rentenpaket 2025 bei Modellrechnung berücksichtigt
Dazu werden Modellrechnungen zur voraussichtlichen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus vor Steuern in den künftigen 15 Kalenderjahren erstellt. Wie in jedem Jahr wird dabei vom geltenden Recht unter Einbezug von Kabinettsbeschlüssen ausgegangen. Hier ist also das Rentenpaket 2025 berücksichtigt.
Rentenversicherungsbericht
Zudem liefert der Rentenversicherungsbericht ausführliches Datenmaterial zur aktuellen Entwicklung der Rentenbeziehenden und der Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beschäftigung Älterer.
Die wichtigsten Ergebnisse der Vorausberechnungen sind:
- Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr.
- In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.
- Bis zum Jahr 2039 steigen die Renten um insgesamt gut 45 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,8 Prozent pro Jahr.
- Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt aktuell bei 48 Prozent und bleibt aufgrund der Verlängerung der Haltelinie bis zum Jahr 2031 auf diesem Wert. Nach dem Auslaufen der Haltelinie sinkt es bis zum Jahr 2039 auf 46,3 Prozent ab.
Rentenversicherungsbeitrag 2026
Entsprechend dem Rentenversicherungsbericht bleibt der Rentenversicherungsbeitrag 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Die entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt steht aktuell noch aus.
Finanzierung der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung wird finanziert durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern sowie anderen, wie z.B. Sozialleistungsträgern. Der Staat leistet Zuschüsse, darunter allgemeine und zusätzliche Zuschüsse sowie Erhöhungen dieser zusätzlichen Zuschüsse. Der zusätzliche Zuschuss vom Staat, der jedes Jahr gezahlt wird, dient dazu, Leistungen zu finanzieren, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind.
Umlageverfahren in der Rentenversicherung
In der Rentenversicherung wird das Umlageverfahren verwendet. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Jahres durch die Einnahmen desselben Jahres gedeckt werden. Wenn nötig, wird auch auf die Nachhaltigkeitsrücklage zurückgegriffen. Der Grund für das Umlageverfahren im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ist, dass die Rentenansprüche etwa 6 Billionen Euro nicht durch angespartes Kapital gedeckt werden können. Der sog. Generationenvertrag bedeutet, dass die arbeitende Generation durch ihre Beiträge die Renten der aktuellen Rentner finanziert.
Aktueller Rentenversicherungsbeitrag: Tabelle
Der Rentenversicherungsbeitrag hat sich seit dem Jahr 2007 stetig nach unten entwickelt. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent und das bleibt auch weiterhin so. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrags seit 2007:
Jahr | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
2007 - 2011 | 19,9 % | 9,95 % | 9,95 % |
2012 | 19,6 % | 9,8 % | 9,8 % |
2013 - 2014 | 18,9 % | 9,45 % | 9,45 % |
2015 - 2017 | 18,7 % | 9,35 % | 9,35 % |
seit 2018 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3% |
Rentenversicherungsbeitrag: knappschaftliche Rentenversicherung
Zuletzt wurde 2018 auch der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gesenkt. Zuvor betrug der Beitrag 24,8 Prozent. Seit Beginn des Jahres 2018 erfolgt eine Senkung des Beitrags um 0,1 Prozent auf 24,7 Prozent. Das bleibt auch im Jahr 2026 so.
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