Rentenversicherungsbeitrag 2025

Mit dem Rentenpaket II sollte der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals erfolgen. Bundesarbeitsminister Heil erklärt die Reform nach dem Bruch der Ampel-Koalition vorerst für gescheitert. Der Beitrag zur Rentenversicherung bleibt 2025 trotzdem stabil.

Rentenpaket II nicht mehr umsetzbar

Das Bundeskabinett hat das "Rentenpaket II" beschlossen, jedoch kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt auf seiner Homepage weiter mit, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dies bedauert. Er will sich weiterhin dafür einsetzen, das Rentenniveau zu sichern, damit die Renten ab 2025 im Vergleich zu den Arbeitseinkommen nicht sinken.

Rentenversicherungsbeitrag 2025

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) präsentierten am 5.3.2024 ein Reformpaket, das das Rentenniveau von 48 Prozent auch für die Zukunft garantieren sollte. Da dies mehr kosten würde, die Rentenbeiträge aber nicht zu stark steigen sollen, müsste die Finanzierung auf ein zusätzliches Standbein gestellt werden. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird daraus jetzt erst einmal nichts mehr. Der Rentenversicherungsbeitrag 2025 bleibt trotzdem stabil bei 18,6 Prozent - wie aus der entsprechenden Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 27.11.2024 hervorgeht.

Finanzierung der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird finanziert durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern sowie anderen, wie z.B. Sozialleistungsträgern. Der Staat leistet Zuschüsse, darunter allgemeine und zusätzliche Zuschüsse sowie Erhöhungen dieser zusätzlichen Zuschüsse. Der zusätzliche Zuschuss vom Staat, der jedes Jahr gezahlt wird, dient dazu, Leistungen zu finanzieren, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind.

Umlageverfahren in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung wird das Umlageverfahren verwendet. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Jahres durch die Einnahmen desselben Jahres gedeckt werden. Wenn nötig, wird auch auf die Nachhaltigkeitsrücklage zurückgegriffen. Der Grund für das Umlageverfahren im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ist, dass die Rentenansprüche etwa 6 Billionen Euro nicht durch angespartes Kapital gedeckt werden können. Der sog. Generationenvertrag bedeutet, dass die arbeitende Generation durch ihre Beiträge die Renten der aktuellen Rentner finanziert.

Anpassung des Bundeszuschusses

Der allgemeine Bundeszuschuss wird angepasst, basierend auf der Entwicklung der Bruttolöhne der Arbeitnehmer und des Beitragssatzes, ohne den zusätzlichen Bundeszuschuss und dessen Erhöhung.

Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger müssen eine Nachhaltigkeitsrücklage - bestehend aus Betriebsmitteln und Rücklagen - bereithalten. Überschüsse aus den Einnahmen werden dieser Rücklage zugeführt und mögliche Defizite daraus gedeckt. Wenn die allgemeine Rentenversicherung zahlungsunfähig zu werden droht, sichert der Bund ihre Liquidität durch ein zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss (Liquiditätshilfe = Bundesgarantie).

Aktueller Rentenversicherungsbeitrag: Tabelle

Der Rentenversicherungsbeitrag hat sich seit dem Jahr 2007 stetig nach unten entwickelt. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent und das bleibt auch weiterhin so. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrags seit 2007:

Jahr

Gesamtbeitrag

AG-Anteil

AN-Anteil

2007 - 2011

19,9 %

9,95 %

9,95 %

2012

19,6 %

9,8 %

9,8 %

2013 - 2014

18,9 %

9,45 %

9,45 %

2015 - 2017

18,7 %

9,35 %

9,35 %

seit 2018

18,6 %

9,3 %

9,3%

Rentenversicherungsbeitrag: knappschaftliche Rentenversicherung

Zuletzt wurde 2018 auch der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gesenkt. Zuvor betrug der Beitrag 24,8 Prozent. Seit Beginn des Jahres 2018 erfolgt eine Senkung des Beitrags um 0,1 Prozent auf 24,7 Prozent. Das bleibt auch im Jahr 2025 so.

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