Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2025 stabil
Rentenpaket II nicht mehr umsetzbar
Das Bundeskabinett hat das "Rentenpaket II" beschlossen, jedoch kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt auf seiner Homepage weiter mit, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dies bedauert. Er will sich weiterhin dafür einsetzen, das Rentenniveau zu sichern, damit die Renten ab 2025 im Vergleich zu den Arbeitseinkommen nicht sinken.
Rentenversicherungsbeitrag 2025
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) präsentierten am 5.3.2024 ein Reformpaket, das das Rentenniveau von 48 Prozent auch für die Zukunft garantieren sollte. Da dies mehr kosten würde, die Rentenbeiträge aber nicht zu stark steigen sollen, müsste die Finanzierung auf ein zusätzliches Standbein gestellt werden. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird daraus jetzt erst einmal nichts mehr. Der Rentenversicherungsbeitrag 2025 bleibt trotzdem stabil bei 18,6 Prozent - wie aus der entsprechenden Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 27.11.2024 hervorgeht.
Finanzierung der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung wird finanziert durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern sowie anderen, wie z.B. Sozialleistungsträgern. Der Staat leistet Zuschüsse, darunter allgemeine und zusätzliche Zuschüsse sowie Erhöhungen dieser zusätzlichen Zuschüsse. Der zusätzliche Zuschuss vom Staat, der jedes Jahr gezahlt wird, dient dazu, Leistungen zu finanzieren, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind.
Umlageverfahren in der Rentenversicherung
In der Rentenversicherung wird das Umlageverfahren verwendet. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Jahres durch die Einnahmen desselben Jahres gedeckt werden. Wenn nötig, wird auch auf die Nachhaltigkeitsrücklage zurückgegriffen. Der Grund für das Umlageverfahren im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ist, dass die Rentenansprüche etwa 6 Billionen Euro nicht durch angespartes Kapital gedeckt werden können. Der sog. Generationenvertrag bedeutet, dass die arbeitende Generation durch ihre Beiträge die Renten der aktuellen Rentner finanziert.
Anpassung des Bundeszuschusses
Der allgemeine Bundeszuschuss wird angepasst, basierend auf der Entwicklung der Bruttolöhne der Arbeitnehmer und des Beitragssatzes, ohne den zusätzlichen Bundeszuschuss und dessen Erhöhung.
Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherungsträger
Die Rentenversicherungsträger müssen eine Nachhaltigkeitsrücklage - bestehend aus Betriebsmitteln und Rücklagen - bereithalten. Überschüsse aus den Einnahmen werden dieser Rücklage zugeführt und mögliche Defizite daraus gedeckt. Wenn die allgemeine Rentenversicherung zahlungsunfähig zu werden droht, sichert der Bund ihre Liquidität durch ein zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss (Liquiditätshilfe = Bundesgarantie).
Aktueller Rentenversicherungsbeitrag: Tabelle
Der Rentenversicherungsbeitrag hat sich seit dem Jahr 2007 stetig nach unten entwickelt. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent und das bleibt auch weiterhin so. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrags seit 2007:
Jahr | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
2007 - 2011 | 19,9 % | 9,95 % | 9,95 % |
2012 | 19,6 % | 9,8 % | 9,8 % |
2013 - 2014 | 18,9 % | 9,45 % | 9,45 % |
2015 - 2017 | 18,7 % | 9,35 % | 9,35 % |
seit 2018 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3% |
Rentenversicherungsbeitrag: knappschaftliche Rentenversicherung
Zuletzt wurde 2018 auch der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gesenkt. Zuvor betrug der Beitrag 24,8 Prozent. Seit Beginn des Jahres 2018 erfolgt eine Senkung des Beitrags um 0,1 Prozent auf 24,7 Prozent. Das bleibt auch im Jahr 2025 so.
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