Sachbezugswerte 2025

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Der Bundesrat hat die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 22.11.2024 gebilligt. Damit können die Sachbezugswerte 2025 in Kraft treten.

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. 

Sachbezüge 2025: Die Werte

Im Jahr 2025 beträgt der Monatswert für Verpflegung 333 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird auf 282 Euro festgelegt.

Sachbezugswerte 2025: Verbraucherpreisindex maßgeblich

Mit der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2025 auf Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung in der Zeit von Juli 2023 bis Juni 2024 angepasst.

Sachbezug Verpflegung 2025

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2025 auf 333 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,10 Euro.

Sachbezug Unterkunft 2025

Ab 1.1.2025 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 282 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2025 dann 9,40 Euro.

Seminar-Tipp: Update zur Entgeltabrechnung

Die Entgeltabrechnung ist ständig von Neuerungen und Anpassungen betroffen. Der Jahreswechsel, neue Rechtsprechungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und wichtige Gesetzesänderungen stellen die Entgeltabrechnung immer wieder vor neue Herausforderungen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Änderungen in der Abrechnungspraxis.

Termine:

Freitag, 13.12.2024, 10 Uhr                    

Donnerstag, 9.1.2025, 14 Uhr

Freitag 24.1.2025, 10 Uhr                                     Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2025

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Die neuen Werte können zum 1.1.2025 in Kraft treten, nachdem der Bundesrat der Verordnung zugestimmt hat.

Neue Sachbezugswerte sind ab 1. Januar anzusetzen

Die Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Sachbezugswerte 2025: Tabelle 

Eine Übersicht der Sachbezugswerte 2025 für Verpflegung und Unterkunft können Sie diesem kostenlosen Download entnehmen.


Schlagworte zum Thema:  Sachbezugswerte, Sachbezug, Jahreswechsel