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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen ebenso eine berufliche Ausbildung; auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden. Ausbildung ist die erste zu einem Abschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder dem Seemannsgesetz (SeemG).

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